...für Patienten

Fundierte Beratung:

Wir nehmen uns Zeit für unsere Patienten und gestalten Ihnen den Besuch bei uns so angenehm wie möglich. Bei speziellen Problemen kommen wir im Gespräch Ihren individuellen Bedürfnissen schrittweise näher.

 

Erläuterungen zum Heil und Kostenplan:

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV erläutert:

"Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz, also zum Beispiel mit Kronen, Brücken oder Prothesen. Bei gesetzlich Krankenversicherten verwendet der Zahnarzt ein standardisiertes Formular aus zwei Teilen. Auf dem HKP finden Sie Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund  (Befund), zur Regelversorgung, der ggf. davon abweichenden Therapieplanung und den voraussichtlichen Gesamtkosten. Der vom Zahnarzt datierte und unterschriebene HKP wird vor der Behandlung Ihrer Krankenkasse für die Bestimmung des Festzuschusses zusammen mit Ihrem Bonusheft - sofern Sie eines besitzen - zugeleitet.

Grundsätzlich darf mit der Behandlung erst begonnen werden, nachdem die Krankenkasse den Zuschuss festgesetzt hat. Bei grundlegenden Änderungen der ursprünglichen Therapieplanung muss der Zahnarzt eine neue Bewilligung der Krankenkasse einholen."

Nachstehendes Bild zeigt den Abschnitt 3 - Ziffer IV des HKP, dem Sie die Zuschussfestsetzung entnehmen können:

Nachstehendes Bild zeigt den HKP Abschnitt, dem die gesamten  - geschätzten! - Behandlungskosten entnommen werden können: